Für die Dienstleistung des Münzwechsels gestatten wir uns eine Gebühr von 15% des Wertes. Sollte das zu wechselnde Kleingeld insgesamt weniger als 50 Euro Wert sein, erlauben wir uns eine Mindestgebühr in Höhe von 7,50 Euro zu erheben.
Beispielrechnungen: |
| 30,00 Euro |
| - 7,50 Euro |
Barauszahlung | 22,50 Euro |
| 75,00 Euro |
Dienstleistungsgebühr: 15% | - 11,25 Euro |
Barauszahlung | 63,75 Euro |
Sind 15% nicht etwas viel verlangt? Wir finden nein. Bedenken sie, dass wir bis zu ihnen von die Haustür fahren, unsere Mitarbeiter und Equipment finanzieren müssen. Die 15% sind dafür sogar sehr knapp kalkuliert! |